Die Therapiestunden sind privat zu bezahlen, werden jedoch von manchen Privatversicherungen teilweise oder bis zu einer bestimmten Stundenanzahl erstattet.
Hinweis:
Bei einer anstehenden Verbeamtung sowie beim Abschluss von Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen oder privaten Krankenversicherungen werden heute routinemäßig ernsthafte Vorerkrankungen abgefragt.Dazu gehören auch viele psychische Erkrankungen wie z.B. Ängste oder Depressionen. Hier besteht Auskunftspflicht und Verträge können bei unvollständigen Angaben gekündigt werden.
Eine von der Krankenkasse finanzierte und somit in der Krankenakte aufgeführte Psychotherapie kann zur Ablehnung der Verbeamtung führen. Versicherungsantäge werden unter Umständen nicht bewilligt oder sind für den Betroffenen mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Eine private Psychotherapie wird dagegen nicht bürokratisch registriert. Von der Therapie wissen nur Sie und Ihr Therapeut, der aufgrund seiner Schweigepflicht niemandem zur Auskunft verpflichtet ist. Psychotherapie ist als außergewöhnliche Belastung ebenso wie z.B. Arztkosten steuerabzugsfähig. Die Kosten für Coaching sind als Werbungskosten ebenfalls steuerlich abzugsfähig.
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